AGBs ellerfilm - Niklas Hehner
Allgemeine Geschäftsbedigungen Stand 03.08.2022
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen ellerfilm – Niklas Hehner, Weyerstraße 33, 50676 Köln als Auftragnehmer (im folgenden kurz „Niklas Hehner“) und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (im Folgenden kurz „Auftraggeber“). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese AGB für alle laufenden und auch künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Niklas Hehner und dem Auftraggeber. Von Niklas Hehner werden vor allem, aber nicht ausschließlich, folgende Tätigkeiten angeboten:
– Eigenständige Produktionen (Film und Foto) für Auftraggeber, im Folgenden genannt: „Leistungsgegenstand Herstellung Film- und Fotowerk“. – Leistungen als Kameramann im Auftrag von Produktionsfirmen, im Folgenden genannt: „Leistungsgegenstand Kameramann“.
– Verleih von Ausrüstungsgegenständen (z.B. Filmkamera etc.) an Dritte; im Folgenden genannt: „Leistungsgegenstand Verleih an Dritte“.
1.2. Durch Beauftragung von Niklas Hehner (sei es schriftlich, per E-Mail oder mündlich) erkennt der Auftraggeber ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB an und erklärt sich mit den untenstehenden Regelungen ausdrücklich einverstanden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuelle Fassung der AGB.
1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt Niklas Hehner NICHT an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich und zur Gänze, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.4. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll diese Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die wirtschaftlich und sinnmäßig der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Alle Angebote von Niklas Hehner an den Auftraggeber sind freibleibend.
2.2. Ein rechtswirksamer Vertrag zwischen Niklas Hehner und dem Auftraggeber kommt mit Annahme eines Angebotes durch den Auftraggeber oder durch Unterzeichnung eines Produktionsvertrages durch den Auftraggeber und Niklas Hehner zu Stande.
2.3. Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen Niklas Hehner und dem Auftraggeber sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – auch diese AGB.
3. LEISTUNGSUMFANG
3.1. Niklas Hehner ist gegenüber dem Auftraggeber nur zur Erbringung der in der Angebot oder dem Vertrag ausdrücklich genannten und vereinbarten Leistungen um den dort genannten Preis verpflichtet (=ausschließlicher Leistungsumfang). Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.
3.2. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche bedürfen der Schriftform und der Zustimmung durch Niklas Hehner und gelten als Vertragsänderung. Niklas Hehner ist nicht verpflichtet Änderungswünschen zuzustimmen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die künstlerische Komponente der Tätigkeiten.
3.3. Jedes Erzeugnis von Niklas Hehner ist ein Unikat und wird eigens (künstlerische Tätigkeit) gefertigt. Der Auftraggeber erklärt sich bei Vertragsabschluss ausdrücklich damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass die Erzeugnisse auch von einer Vorlage abweichen können. Eine Abweichung berechtigt den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung auch nur eines Teils des vereinbarten Preises.
3.4. Die Verwendbarkeit des bestellten Produktes/Werks für bestimmte Zwecke des Auftraggebers ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht.
3.5. Leistungsgegenstand Herstellung Film- und Fotowerk:
a) Ist Leistungsgegenstand die Herstellung eines Film- und/ oder Fotowerks, so erfolgt die Herstellung aufgrund des von Niklas Hehner erstellten und vom Auftraggeber genehmigten oder vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Konzepts/ Drehbuchs zu den im Vertrag oder im akzeptierten Angebot niedergelegten Bedingungen. Der Vertrag/das akzeptierte Angebot wird dabei durch die Bestimmungen in diesen AGB ergänzt.
b) Ob das Konzept/Drehbuch von Niklas Hehner erstellt wird oder vom Auftraggeber bereitgestellt wird, wird im Vertrag bzw. im Angebot festgehalten. Die von Niklas Hehner oder in seinem Auftrag erarbeiteten Treatments, Konzepte, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern für die Abtretung kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung dieser Unterlagen bedarf dann der ausdrücklichen Zustimmung von Niklas Hehner. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem nach Abschluss der Leistungen zurückverlangt werden.
c) Im Produktionsvertrag bzw. im akzeptierten Angebot wird auch festgehalten, für welche Verbreitungsgebiete, Medien und Zeiträume das Werk herzustellen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt ein uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht für das fertiggestellte Werk.
d) Wetterbedingte Verschiebungen eines Drehs (Wetterrisiko) sind in den vereinbarten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand zuzüglich Steuer von Niklas Hehner gesondert in Rechnung gestellt.
e) Wird ein zu verwendendes Drehbuch/Konzept vom Auftraggeber bzw. ein vorbestehendes Werk vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an Niklas Hehner vorzunehmen. Der Auftraggeber haftet für etwaige Verstöße und hält Niklas Hehner schad- und klaglos.
f) Vor- bzw. Dreharbeiten und vergleichbare Arbeiten beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Produktionsvertrages bzw. nach akzeptieren des Angebots.
g) Die künstlerische und technische Gestaltung des vereinbarten Werks obliegt Niklas Hehner. Niklas Hehner hat den Auftraggeber über Ort und vorgesehenen Ablauf der Film- oder Fotoaufnahmen zu unterrichten.
h) Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Films/Werks Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuchs/Konzepts oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Niklas Hehner hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
i) Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er Niklas Hehner die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Niklas Hehner ist allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
j) Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Drehbuch/Konzept Änderungsvorschläge seitens Niklas Hehner eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen werden, bedürfen diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
k) Die Länge des Filmwerks ergibt sich aus dem Produktionsvertrag/Angebot. Die Laufzeit gilt als eingehalten, wenn die Schnittkopie nicht mehr als 5 % von der vereinbarten Länge abweicht.
l) Falls vom Filmwerk fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation oder Untertitelung hergestellt werden sollen, wird darüber und über die zusätzlichen Kosten eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen.
m) Der Titelvorspann und Nachspann sind als Teil des Drehbuchs/Konzepts vom Auftraggeber zu genehmigen.
n) Niklas Hehner ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk im Film/Werk zu zeigen. Er hat das Recht, das Werk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen. Zur Eigenwerbung ist die Verwendung des Films/Werks, von Ausschnitten oder sonstigem Bildmaterial auf der Website von Niklas Hehner, auf Vimeo, YouTube und anderen Portalen in Absprache mit dem Auftraggeber zulässig und der Vorführung zur Eigenwerbung gleichzuhalten. Sollte dies seitens des Auftraggebers nicht gewünscht sein, hat dieser die vor Beginn der Produktionsarbeiten mitzuteilen.
o) Falls mehrere Auftraggeber gemeinsam Niklas Hehner den Auftrag für ein Werk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Werken, die aus bereits vorhandenen und/oder aus computergenerierten Bildmaterial hergestellt werden sollen, schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber Niklas Hehner welche Erklärungen abzugeben hat bzw. dazu berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Werks verantwortlich ist. Sofern mehrere Koproduzenten neben Niklas Hehner Vertragspartner des Auftraggebers sind, gilt die Bestimmung dieses Punktes sinngemäß.
p) Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies Niklas Hehner vor Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten hierfür gesondert zu vergüten.
q) Stellt der Auftraggeber Niklas Hehner für das Werk zu verwendende Requisiten, Musiken, Grafiken oder sonstiges Material zur Verfügung, so haftet der Auftraggeber für alle Rechtsverletzungen, die dadurch während der Herstellung allenfalls verursacht werden und verpflichtet er sich Niklas Hehner schad- und klaglos zu halten.
3.6. Leistungsgegenstand Kameramann
a) Ist Leistungsgegenstand die Arbeit als selbstständiger Kameramann im Auftrag einer Produktionsfirma, so erfolgt die Leistungserbringung anhand des im Vertrag oder im Angebot genau beschriebenen Umfangs. Die Bestimmungen des Vertrages oder des Angebot werden dabei von den Regelungen dieser AGB ergänzt.
b) Welche Aufnahmen und in welchen Ansichten von Niklas Hehner im Rahmen der Leistungserbringung angefertigt werden dürfen/müssen kann zwischen Niklas Hehner und dem Auftraggeber im Detail vereinbart werden, mündlich, schriftlich oder in einer gesonderten „Shotlist“.
c) Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies Niklas Hehner vor Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten hierfür gesondert zu vergüten.
d) Anfallende Drehgenehmigungen und Fluggenehmigungen für Drohnen etc. können nach Absprache durch Niklas Hehner organisiert werden. Sollte keine Absprache getroffen werden, ist der Auftraggeber für Genehmigungen verantwortlich. Die entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu finanzieren. Die notwendigen Bewilligungen hat der Auftraggeber in Kopie an Niklas Hehner bis spätestens 24h vor den Aufnahmen zu übermitteln. Sollte dies nicht geschehen, kommt Niklas Hehner das Recht zu, keine Aufnahmen ohne notwendige Bewilligungen zu machen, jedoch den Drehtag komplett zu verrechnen. Dies gilt als Versäumnis der Verpflichtungen des Auftraggebers und stellt keine Verletzung der abgeschlossenen Leistungsvereinbarung laut Auftragsheft dar.
3.7. Leistungsgegenstand Verleih an Dritte (ohne sonstige Leistung durch Niklas Hehner)
a) Ist Leistungsgegenstand nur der Verleih von Ausrüstungsgegenständen (z.B. Kamera, Stativ etc.) an Dritte, so wird der konkrete Leihgegenstand sowie die Leihgebühr und die Dauer der Entlehnung im Angebot oder dem Leihvertrag geregelt und durch die Bestimmungen dieser AGB ergänzt.
b) Ab Übergabe bzw. Lieferung des Leistungsgegenstandes haftet der Auftraggeber für etwaige Beschädigungen, den Verlust oder Diebstahl des Leihgegenstandes. Für Leihgegenstände ist eine Kaution (abhängig vom Leihgegenstand – bestimmt von Niklas Hehner) in bar bei Entgegennahme der Gegenstände zu hinterlegen. Bei einwandfreier Rückgabe des Leihgegenstandes (d.h. unbeschädigt und gereinigt) zum Ende der vereinbarten Leihfrist, wird die Kaution rückerstattet. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Leihgebühr in Höhe von 150 % des vereinbarten Tagespreises pro angefangenem Tag in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung des Leihgegenstandes wird die Kaution zur Gänze einbehalten und ist Niklas Hehner berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden vom Auftraggeber geltend zu machen.
c) Sofern nicht anders vereinbart, ist der bestellte Leihgegenstand selbst vom Auftraggeber bis zum vereinbarten Termin abzuholen. Der vereinbarte Leihbetrag ist auch bei Verstreichen des Abholungstermins zur Gänze zur Zahlung fällig.
d) Eine Lieferung oder Versendung des Leihgegenstandes ist möglich, sofern dies ausdrücklich zwischen Niklas Hehner und dem Auftraggeber vereinbart wird. Niklas Hehner behält sich das Recht vor, die Vereinbarung einer Lieferung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Jede Versendung/Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und wird mit der in dem Angebot angeführten Lieferpauschale zusätzlich in Rechnung gestellt. Soweit Teillieferungen möglich sind, ist Niklas Hehner auch berechtigt, Teillieferungen auszuführen.
e) Ab Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber, an einen Bevollmächtigten des Auftraggebers, oder an einen vereinbarten Transporteur, gehen sämtliche Risiken und Gefahren sowie die Haftung auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber oder die bevollmächtigte Person hat nach Übergabe dafür Sorge zu tragen, dass der Leistungsgegenstand entsprechend verwahrt und behandelt wird. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Verwahrung, Handhabung, oder beim Aufbau durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigte entstehen, übernimmt Niklas Hehner keine Haftung.
f) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm sämtliche, zum Betrieb der Ausrüstung notwendigen, Zertifikate und Genehmigungen vorliegen.
g) Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies Niklas Hehner vor Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten hierfür gesondert zu vergüten.
4. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Es gelten ausschließlich die in dem Angebot von Niklas Hehner angegebenen Preise. Sofern nicht anders angeführt, verstehen sich die Preise exklusive der gültigen Umsatzsteuer (Nettopreis). Im Falle nachträglicher Änderungswünsche gelten die in der Bestätigung der Vertragsänderung von Niklas Hehner angegebenen Preise. Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich einer vorführfähigen Erstkopie, sowie die Rechteeinräumung am Werk in dem gemäß Punkt 7.2 vorgesehenen Ausmaß enthalten.
4.2. Niklas Hehner kommt das Recht zu, eine Anzahlung auf den vereinbarten Preis von 1/3 des Bruttogesamtpreises vom Auftraggeber zu verlangen. Sofern eine Anzahlung erforderlich ist, wird dies im Angebot oder im Vertrag derart vermerkt. Die Anzahlung ist sofort bei Erhalt des Angebots oder Unterzeichnung des Vertrages auf das dort angegebene Bankkonto an Niklas Hehner zu tätigen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass Niklas Hehner vor Erhalt der Anzahlung nicht verpflichtet ist, irgendwelche Leistungen zu erbringen, selbst wenn dadurch die vereinbarte Leistung nicht zum vereinbarten Termin fertiggestellt werden kann. Wurden Teilzahlungen vereinbart und ist der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist Niklas Hehner berechtigt, die Arbeiten an dem Auftrag bis zur Zahlung einzustellen.
4.3. Rechnungen von Niklas Hehner sind nach Erhalt ohne Abzug binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, Niklas Hehner alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen (z.B. Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten). Niklas Hehner ist berechtigt, für selbst getätigte Rechnungsmahnungen Mahnspesen von pauschal 15,00 € zzgl. Verzugszinsen geltend zu machen.
4.4. Vereinbart wird, dass eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers nur dann zulässig ist, wenn die Forderungen von Niklas Hehner nicht bestritten werden oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.
4.5. Die Stornierung eines Auftrages kann seitens des Auftraggebers nur schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Niklas Hehner vom Auftrag zurück, ist Niklas Hehner berechtigt, die bereits tatsächlich angefallenen Nettokosten zzgl. Steuer sowie den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen. Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 14 und einschließlich 4 Werktagen vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Werken, die aus bereits vorhandenem und/oder aus computergeneriertem Bildmaterial hergestellt werden sollen, ist Niklas Hehner berechtigt, 1/3 des vereinbarten Auftragswertes (Bruttopreis laut Angebot/Vertrag) in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber in der Zeit zwischen 3 und 1 Werktagen vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Werken, die aus bereits vorhandenem und/oder aus computergeneriertem Bildmaterial hergestellt werden sollen, ist Niklas Hehner berechtigt, 2/3 des vereinbarten Auftragswertes (Bruttopreis laut Angebot/Vertrag) in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber am Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn oder vergleichbaren Tätigkeiten (siehe 5.2) oder am selbigen Tag zurück, so ist Niklas Hehner berechtigt, den gesamten vereinbarten Auftragswert (Bruttopreis laut Angebot/Vertrag) in Rechnung zu stellen.
4.6. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises/ Honorars inklusive aller Nebengebühren, bleiben die gelieferten Waren/Werke (kurz „Waren“) in jedem Fall Eigentum von Niklas Hehner. Etwaige eingeräumte Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte kommen dem Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung zu und vorher ist dieser nicht berechtigt, derartige Rechte auszuüben. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen.
5. GEWÄHRLEISTUNG
5.1. Niklas Hehner verpflichtet sich bei Erbringung seiner Leistungen, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden und ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist. Niklas Hehner wird den Auftraggeber auch auf etwaige erkennbare Risiken zeitgerecht hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Leistungsvorschläge von Niklas Hehner auf die tatsächliche, rechtlich zulässige Anwendbarkeit (insbesondere hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher Vorschriften) zu prüfen. Diesbezüglich übernimmt Niklas Hehner keine Haftung.
5.2. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel Niklas Hehner – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – umgehend schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen.
5.3. Für jede Art von Lieferung/Leistungserbringung verjähren Ansprüche aus Mängeln – unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insbesondere Gewährleistung, Schadenersatz, etc.) – innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Leistung.
5.4. Sachmängel, die von Niklas Hehner anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers durchgeführt werden, kann Niklas Hehner nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von zumindest zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Niklas Hehner ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
5.5. Der Auftraggeber kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Gewährleistungsbehelfe untunlich sind, kann der Auftraggeber – entsprechend den gesetzlichen Regelungen – Preisminderung oder Wandlung begehren. Wenn Niklas Hehner einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei durch Niklas Hehner. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Niklas Hehner die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben.
6. SCHADENERSATZ/HAFTUNGSAUSSCHLUSS LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT
6.1. Schadenersatzansprüche gegen Niklas Hehner oder eine Haftung von Niklas Hehner für Schäden (aus welchem Rechtsgrund auch immer; insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen) sind ausgeschlossen, sofern der Schaden von Niklas Hehner nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
6.2. Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.3. Eine Haftung für Schäden von Niklas Hehner, die durch das Versagen technischer Ausrüstung entstehen, ist – sofern gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
6.4. Tritt bei der Herstellung des Filmes/Werks bzw. der Ausführung der geschuldeten Leistung ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat Niklas Hehner nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder von Niklas Hehner noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen von Niklas Hehner sind jedoch vom Auftraggeber zu bezahlen.
7. URHEBERRECHTE/VERWERTUNGSRECHTE
7.1. Das Werk wird aufgrund des vom Auftraggeber und von Niklas Hehner akzeptierten Drehbuchs/Konzepts hergestellt. Niklas Hehner verfügt über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen, wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werks von ihm verwaltet werden.
7.2. Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich; welches Medium, Übertragung an Dritte zulässig, etc.) eingeräumt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jeden Einsatz des Werks außerhalb des im Produktionsvertrag eingeräumten Umfangs Niklas Hehner unverzüglich zu melden.
7.3. Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
7.4. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass etwaige gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von Niklas Hehner vorgenommen werden.
7.5. Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterband, Originalfiles und ebenso das Restmaterial bei Niklas Hehner.
7.6. Niklas Hehner verpflichtet sich, das original Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werks fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern. Der Kostenersatz sowie die Lagerfrist werden von Niklas Hehner mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart. Sollte keine Vereinbarung bestehen, ist Niklas Hehner berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, nach Übergabe des Werks an den Kunden Lagerungen/Archivierungen/ Sicherungen gleich welcher Art vorzunehmen. Abweichendes gilt nur, sofern es sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Erfolgt eine Aufbewahrung/Lagerung kostenlos, so haftet Niklas Hehner jedenfalls nicht für Datenverluste, die ab Übergabe des Werks an den Auftraggeber entstehenden. Vor Ablauf der jeweiligen Frist kann der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung fordern.
7.7. Mit der Ablieferung des Werks an den Auftraggeber geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Werk bei Niklas Hehner oder bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt gelagert wird.
7.8. Hat Niklas Hehner vor Erteilung eines Auftrages Präsentationen/ Anschauungsmaterial etc. für den Auftraggeber erstellt und kommt es zu keiner Auftragserteilung, so verbleiben all diese Leistungen ausschließlich bei Niklas Hehner und der Auftraggeber ist in keiner Weise zur Verwendung (in welcher Form auch immer) oder Weitergabe berechtigt. Dies gilt auch für geistiges Eigentum.
7.9. Niklas Hehner ist berechtigt (sofern nicht anders vereinbart), bei allen von ihm hergestellten Werken/Filmen auf ihn als Urheber hinzuweisen. Dem Auftraggeber kommt hierdurch kein Anspruch auf Entgelt zu.
8. DATENSCHUTZ
8.1. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Liefer- und Rechnungsadresse sowie Kontodaten zum Zweck der Vertragserfüllung und Abwicklung der Bestellung von Niklas Hehner automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet und gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit bei ellerfilm – Niklas Hehner, Weyerstraße 33, 50676 Köln widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.
8.2. Niklas Hehner legt großen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten des Auftraggebers. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung elektronischer Übertragungsmittel (z.B. Schäden aufgrund von Fehlern/Verzögerungen bei der Zustellung von Nachrichten; Manipulationen durch Dritte; Übertragung von Viren) kann jedoch nicht übernommen werden und wird ausgeschlossen.
9. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
9.1. Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge/Rechtsgeschäfte unterliegen deutschem Recht bzw. wird die Anwendung deutschem Rechts (soweit gesetzlich zulässig) vereinbart. Das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
9.2. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Niklas Hehner in Köln.
9.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand (örtlich) für alle, aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten, wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Köln vereinbart.
9.4. Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Auftraggeber in der Bestellung angegebene Adresse.
9.5. Eine Übertragung der Rechte aus dem mit Niklas Hehner abgeschlossenem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Niklas Hehner.